Proklamationen 2021 und 2022
Die COVID-19-Pandemie in der Schweiz trat ab Anfang Februar 2020 als regionales Teilgeschehen des weltweiten Ausbruchs der Atemwegserkrankung COVID-19 auf und beruhte auf Infektionen mit dem Ende 2019 neu aufgetretenen Virus SARS-CoV-2 aus der Familie der Coronaviren.
Der Bundesrat rief kurz nach dem Aschermittwoch 2020 gemäss Epidemiengesetz die ausserordentliche Lage und den sogenannten Lockdown aus.
Somit wurde das öffentliche Leben sehr stark eingeschränkt. Es konnten keine Anlässe mit mehreren Personen abgehalten werden. Für die Biberister Fasnacht betraf es ganz kurzfristig die Uslumpete der Gugge Ventil-Blöterler.
Lockerungen gab es erst im Jahr 2022, für einige Fasnachtsanlässe kamen diese jedoch zu spät. So konnte kein Hilari-Anlass am 13. Januar, aber auch kein Fasnachtsumzug 2022 abgehalten werde. Für die Organisation blieb schlichtweg zuwenig Zeit.
Deshalb übernahm die Herbergsmutter Franziska Rohner freundlicherweise ab Aschermittwoch 2020 bis Hilari 2023 die Beherbergung des Ämmeschnäggs.
Erst am Aschermittwoch 2023 wechselte der Ämmeschnägg seine Herberge. Diese fand er bei den Zwillingen Thomas und Andre Burkhalter. Somit ergab sich erst 2023 eine Schnägge-Proklamation.