Obernarren der Dorffasnacht Biberist
Die Amtszeit
Der Obernarr, wie auch die übrigen Vorstandsmitglieder, werden für eine Amtszeit von zwei Jahren vom Narrenbott gewählt. Danach ist sowohl der Obernarr wie auch die Vorstandsmitglieder wieder für weitere Amtszeiten wählbar. Die erwähnte Amtszeit richtet sich nach dem Beginn und Ende des Vereinsjahres. In den ersten Jahren der Dorffasnacht fand das Narrenbott (die Generalversammlung) im November statt. Später wurde festgelegt, dass das Vereinsjahr vom 1. Mai bis zum 30. April des darauffolgenden Jahres dauert.